Honorar
Wir kalkulieren unsere Honorare regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Bei längerfristigen Angelegenheiten und Beratungen richtet sich unsere Vergütung nach der mit Ihnen individuell getroffenen Vergütungsvereinbarung.
Im Falle der Vereinbarung von Stundenhonoraren entsprechen unsere Stundensätze der hohen Qualifikation und Spezialisierung der einzelnen Berater.
Wir bieten Ihnen auch gerne Pauschalen oder Tagessätze an. Die Höhe variiert je nach Aufgabenbereich und veranschlagtem Zeitbedarf.
Daneben sind Spesen nach Aufwand zu erstatten.
Selbstverständlich ist die Korrespondenz und Abrechnung gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung Teil unserer Dienstleistung.
